Kleine Zähne – große Wirkung
Um die altersgerechte Gebissentwicklung zu beurteilen, kann schon im Alter von 5 bis 6 Jahren eine Vorstellung beim Kieferorthopäden sinnvoll sein.
Denn in einigen Fällen kann es notwendig sein, eine kieferorthopädische Behandlung schon im Milchgebiss oder während des Schneidezahnwechsels zu beginnen. Eine rechtzeitig eingeleitete Frühbehandlung kann oft mit einfachen Mitteln einer Fehlentwicklung vorbeugen und eine spätere komplizierte Behandlung verhindern.
Indikationen für eine frühzeitige Behandlung liegen bei extrem vor- oder zurückliegendem Unterkiefer, Bissassymetrien, frühzeitigem Milchzahnverlust durch einen Unfall oder Karies, Störungen der normalen Sprachentwicklung, einem extrem offenen Biss in Folge von Lutschgewohnheiten oder gestörter Nasenatmung vor.